Der TV-L wurde 2006 wortgleich mit den Gewerkschaften ver.di (diese zugleich handelnd für GdP, IG BAU und GEW) sowie dbb vereinbart. Er gilt grundsätzlich für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.
Tarifvertrag
Entgelte
Änderungstarifverträge zum TV-L
Überleitungsrecht
Entgeltordnung Lehrkräfte
Pkw-Fahrer-TV-L