Tarifvertrag
TV-L

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Der TV-L wurde 2006 wortgleich mit den Gewerkschaften ver.di (diese zugleich handelnd für GdP, IG BAU und GEW) sowie dbb vereinbart. Er gilt grundsätzlich für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.


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Entgelte

Änderungstarifverträge zum TV-L

Überleitungsrecht

Entgeltordnung Lehrkräfte

Pkw-Fahrer-TV-L

Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Georgenstrasse 23 - 10117 Berlin